
Das Testament
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die gesetzliche Erbfolge, wenn keine Verfügungen des Erblassers vorliegen. Demnach haben, neben den Ehepartnern, Erben erster Ordnung zuerst Anspruch auf den Nachlass. Dazu gehören Kinder, Enkel und Urenkel. Danach folgen Erben zweiter Ordnung – Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten – und im Anschluss die Erben dritter Ordnung – Großeltern, Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen.
Sollte die gesetzliche Erbfolgeregelung nicht ausreichen oder das Erbe anderes geregelt werden – um etwa einem vertrauten Menschen ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen – ist die Erstellung eines Testaments oder eines Erbvertrages, welcher z. B. nur bestimmte Gegenstände im Zuge eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann, empfehlenswert.
Das Testament muss handschriftlich geschrieben und mit vollem Namenszug unterschrieben werden. Darüber hinaus muss es das Datum der Erstellung enthalten. Eine Rechtsberatung zum Testament kann vorteilhaft sein, um mögliche Missverständnisse später auszuschließen.
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen zur juristisch korrekten Beratung die Konsultation eines fachlich kompetenten Rechtsanwalts oder Notars.
Bitte beachten Sie: Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) dar. Daraus resultierend zeigt dieser Ratgeber lediglich weitergehende Möglichkeiten der Beratung auf. Es handelt sich keinesfalls um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung.